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AGB für Kuriere & Fahrer

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kooperationspartner

ℹ️ Diese AGB gelten für selbständige Kuriere und Fahrer, die im Rahmen einer freien Mitarbeit oder Kooperation für QUIXO tätig sind. Sie regeln das Verhältnis zwischen QUIXO und den Fahrern – nicht das Verhältnis zu Kunden.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für alle Kooperationsverträge zwischen QUIXO Kurierlogistik Köln, Betreiber: Philipp Piller, Köln (nachfolgend „QUIXO"), und selbständigen Kurieren bzw. Fahrern (nachfolgend „Kurier"), die im Auftrag oder in Kooperation mit QUIXO Kurierdienstleistungen erbringen. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Kurier muss über eine gültige Gewerbeanmeldung oder vergleichbaren Nachweis selbständiger Tätigkeit verfügen.

Abweichende AGB des Kuriers werden nicht anerkannt, es sei denn, QUIXO stimmt diesen ausdrücklich zu.


2. Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die selbständige Ausführung von Kurierfahrten im Stadtgebiet Köln und Umgebung im Rahmen einer freien Mitarbeit. Der Kurier ist kein Arbeitnehmer von QUIXO, sondern erbringt Leistungen als selbständiger Unternehmer. Er trägt die Verantwortung für seine eigene Sozialversicherung, Steuern und Betriebsmittel selbst.

QUIXO vermittelt Aufträge über das interne Kommunikationssystem (WhatsApp oder Betriebssystem) und weist dem Kurier Fahrten zu. Der Kurier kann Aufträge im Rahmen seiner vereinbarten Verfügbarkeit ablehnen, ohne dass dies eine Vertragsverletzung darstellt – außer es wurden feste Schichten oder Verfügbarkeiten verbindlich vereinbart.


3. Registrierung und Voraussetzungen

Vor Aufnahme der Tätigkeit muss der Kurier folgende Nachweise vorlegen:

Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.


4. Auftragsabwicklung

Aufträge werden vom Kurier über das vereinbarte Kommunikationssystem entgegengenommen. Der Kurier bestätigt die Annahme des Auftrags ausdrücklich. Mit der Annahme verpflichtet sich der Kurier zur ordnungsgemäßen Ausführung.

Folgende Standards sind einzuhalten:


5. Vergütung

Die Vergütung pro Auftrag wird zwischen QUIXO und dem Kurier individuell vereinbart und vor Aufnahme der Tätigkeit schriftlich festgehalten. Die Abrechnung erfolgt in der Regel wöchentlich oder nach Vereinbarung. Der Kurier stellt QUIXO eine ordnungsgemäße Rechnung über die erbrachten Leistungen.

Trinkgelder, die Kunden dem Kurier geben, verbleiben vollständig beim Kurier. Sie zählen nicht zur vereinbarten Vergütung und werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.

Etwaige Kraftstoffkosten, Fahrradwartung und Ausrüstung trägt der Kurier selbst, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.


6. Pflichten des Kuriers

Der Kurier ist verpflichtet:


7. Haftung des Kuriers

Der Kurier haftet für Schäden, die er durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten verursacht. Bei Verlust oder Beschädigung einer Sendung haftet der Kurier gegenüber QUIXO für den entstandenen Schaden bis zur Höhe des Warenwerts, soweit ihn ein Verschulden trifft. Der Kurier ist verpflichtet, eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung zu unterhalten.

QUIXO haftet nicht für Schäden oder Unfälle, die dem Kurier während der Ausübung seiner Tätigkeit entstehen, da der Kurier als selbständiger Unternehmer tätig ist.


8. Datenschutz und Vertraulichkeit

Der Kurier verpflichtet sich, alle im Rahmen der Tätigkeit erlangten Informationen über Kunden, Aufträge und interne Abläufe von QUIXO vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Kooperationsverhältnisses. Personenbezogene Daten von Kunden dürfen ausschließlich zur Auftragserfüllung verwendet werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kuriers durch QUIXO erfolgt gemäß DSGVO und ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung.


9. Vertragslaufzeit und Kündigung

Das Kooperationsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können es jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen in Textform (WhatsApp, E-Mail) kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, wiederholten ungerechtfertigten Auftragsablehnungen oder Schädigung des Rufs von QUIXO.


10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Köln. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht; Änderungen bedürfen der Textform.

Stand: 2025 · QUIXO Kurierlogistik Köln · goquixo.de